Unterscheidung von Zustiftungen und Spenden
Zustiftungen sind nicht Zweckgebunden und dienen u.a. zur Kapitalerhöhung der Stiftung.
Dies ist von Vorteil, da somit auf spezielle Großprojekte hingearbeitet werden kann.
Spenden sind Zweckgebunden und müssen darum auch zweckgebunden eingesetzt werden.
"Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen) berechtigen den Spender oder (Zu-) Stifter darüber hinaus
zum Sonderausgabenabzug. Für Spenden und Zustiftungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen
gibt es – gegenüber Zuwendungen (Spenden) an andere gemeinnützige Einrichtungen – zusätzliche
Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zustiftung